VE IMMO Anleihe 2024
INVESTIEREN UND STEUERN SPAREN
§14 Gewinnfreibetrag nutzen mit der VE IMMO Anleihe 2024
Investmentportrait
Der Emissionserlös der VE IMMO Anleihe 2024 wird von der Emittentin direkt zur Finanzierung von Immobilienprojekten verwendet. Dabei handelt es sich primär um den Neu- und Ausbau sowie die thermisch-energetische Sanierung von mehrgeschossigen Wohnimmobilien in der stark wachsenden Metropole Wien. Die Emittentin ist seit 2008 in der Immobilienbranche tätig und hat bisher 16 Immobilienprojekte mit insgesamt 21.622 Quadratmetern Nutzfläche und einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 145 Millionen Euro erfolgreich entwickelt und verkauft. Die durchschnittliche Projektrendite beträgt 4,8% bzw. 7,9% bezogen auf das eingesetzte Eigenkapital.
Das Anleihekapital wird mit 5% p.a. verzinst. Die Rückzahlung erfolgt am Ende der Laufzeit zum Nennwert. Die Schuldverschreibungen können ab 2028 jährlich gekündigt werden. Unternehmer und Freiberufler können unter Anwendung des §14 EStG diese Anleihe für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen und dadurch ihren betrieblichen Gewinn und die mit verbundenen Steuerzahlungen reduzieren.
Die Anleihe kann ab 14.11.2024 online oder mittels physischem Zeichnungsschein erworben werden.
Steuervorteil nutzen
Für Unternehmer und Freiberufler ist eine Investition in die VE IMMO Anleihe 2024 zusätzlich interessant, wenn ihr Betriebsgewinn größer als 33.000 Euro sein wird. Ein Teil des Gewinns kann durch die Investition in ein begünstigtes Wirtschaftsgut wie die VE IMMO Anleihe 2024 steuerfrei reinvestiert werden. Der Gewinnfreibetrag reduziert demzufolge den zu versteuernden Gewinn. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Anleihe mindestens vier Jahr im Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen gehalten wird.
Den positiven Steuereffekt sehen Sie in folgendem Beispiel:
*Da es sich um ein im Sinne §14 Abs. 7 Z 4 EstG geprüftes Wertpapier handelt, kann die Höhe des Investitionsbetrages in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wodurch sich die Bemessungsgrundlage für das steuerliche Ergebnis um den Investitionsbetrag reduziert. Grundlage für das Berechnungsbeispiel ist die Steuerprogressionsstufe 50%. **Die KESt für natürliche Personen mit österreichischem Hauptwohnsitz beträgt derzeit 27,5% auf den Gewinn und wird von der Emittentin abgeführt.
Begünstigtes Wirtschaftsgut
Die VE IMMO Anleihe 2024 wurde von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Grant Thornton Austria als begünstigtes Wirtschaftsgut im Sinne des §14 EStG eingestuft. Das Wertpapier kann von Freiberuflern (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Notare) und Einzelunternehmern zur Nutzung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages gezeichnet werden. Dies ist jedoch nicht für Gewinne, die aus der Aufgabe oder Veräußerung des Betriebs stammen, möglich. Für weitere Informationen zum investitionsbedingten Gewinnfreibetrag wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater!
Chancen:
Risiken:
Disclaimer
Die auf den Internetseiten enthaltenen Informationen zu Unternehmensanleihen sind ausschließlich für potenzielle Investoren bestimmt, die keinen rechtlichen Verkauf- oder Kaufbeschränkung unterliegen. Die Informationen stellen nur in Österreich ein öffentliches Angebot von Teilschuldverschreibungen im Sinne des Alternativfinanzierungsgesetztes (AltFG) dar. Das öffentliche Angebot erfolgt auf Grundlage der von der Emittentin zur Verfügung gestellten Informationsunterlagen. Ausdrücklich wird auf den Inhalt und die Risikohinweise in den Informationsunterlagen und auf der Homepage verwiesen. Ein vollständiger Verlust des investierten Kapitals kann nicht ausgeschlossen werden (Maximalrisiko).
Die Informationen dienen ausschließlich Marketingzwecken und stellen keine Anlageberatung dar. Sie stellen weder eine Empfehlung noch oder Aufforderung dar, Finanzanlagen zu kaufen, zu verkaufen oder zu halten. Die Informationsunterlagen und die Internetseite ersetzen keine individuelle Anlageberatung, da sie die spezifischen persönlichen Umstände des jeweiligen Anlegers nicht berücksichtigen. Steuerliche Auswirkungen eines Investments in die VE Immo Anleihe 2024 werden hier nur allgemeingültig behandelt und sind nicht auf individuelle Investoren zugeschnitten. Diese hängen von den jeweiligen persönlichen Gegebenheiten ab und können sich aufgrund der Gesetzeslage auch im Laufe der Zeit ändern. Der Investor sollte steuerliche Fragen mit seinem Steuerberater besprechen bzw. prüfen.
Es ist wichtig, vor der Investition die zur Verfügung stehenden Informationsunterlagen, einschließlich Risikohinweise, gründlich zu lesen und zu verstehen. Diese Unterlagen können während der regulären Geschäftszeiten bei
office@v-e.at angefordert werden, sowohl in Papierform als auch elektronisch.
Stand: 31.10.2024